Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)

Stand Mössingen 30.03.2026

 

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter RaceTools und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Privatkunden und Endverbraucher ohne Gewerbenachweis sind ausdrücklich ausgeschlossen.
(2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.


§2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages ist die entgeltliche Überlassung des Truck Performance Modul zur Nutzung (Miet-/Abo-Modell) über die Dauer der vereinbarten Vertragslaufzeit
(2) Ein Kaufvertrag wird ausdrücklich nicht geschlossen.


§3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.
(2) Der Vertrag kommt durch Bestellung und Annahme durch den Anbieter zustande.


§4 Vertragslaufzeit und Vergütung

(1) Der Kunde kann zwischen folgenden Modellen wählen:

  • 24 Monate → 179,00 € monatlich zzgl. MwSt.

  • 36 Monate → 149,00 € monatlich zzgl. MwSt.

(2) Die Laufzeit beginnt mit Lieferung des Truck Performance Modul.
(3) Während der Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.


§5 Verlängerung und Anschlussmodell

(1) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit hat der Kunde folgende Optionen:
a) Rückgabe des Geräts → ohne weitere Verpflichtungen
b) Fortführung als Anschlussmiete → 129,00 € monatlich zzgl. MwSt.
(2) Erfolgt keine Kündigung, wird der Vertrag automatisch in die Anschlussmiete von max.12 Monaten überführt. Nach 48 Monaten geht das Truck Performance Modul in das Eigentum des Kunden über.
(3) Die Anschlussmiete ist jederzeit mit einer Frist von 1 Monat kündbar.


§6 Lieferung und Gefahrübergang

(1) Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse.
(2) Mit Übergabe geht die Gefahr auf den Kunden über.


§7 Eigentum und Nutzung

(1) Das Gerät bleibt im Eigentum des Anbieters RaceTools
(2) Der Kunde erhält ein nicht übertragbares Nutzungsrecht.
(3) Eine Weitervermietung ist untersagt.

 

 

§8 Pflichten des Kunden

(1) Sorgfältiger Umgang mit dem Gerät
(2) Nutzung nur im Rahmen der vorgesehenen Verwendung
(3) Unverzügliche Meldung von Schäden


§9 Gewährleistung (B2B)

(1) Es gilt die gesetzliche Gewährleistung
(2) Der Kunde ist verpflichtet, Mängel unverzüglich zu rügen (§ 377 HGB).
(3) Unterbleibt die Rüge, gilt die Ware als genehmigt.


§10 Haftung

(1) Der Anbieter haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(3) Die Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt.
(4) Sofern das bereitgestellte Gerät in ein Fahrzeug integriert oder dort betrieben wird, obliegt es ausschließlich dem Kunden, alle erforderlichen Eintragungen, Genehmigungen oder Änderungen in den Fahrzeugpapieren (insbesondere Zulassungsbescheinigung Teil I und II) auf eigene Kosten und Verantwortung vorzunehmen.
(4.1) Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass das Fahrzeug durch den Einbau oder Betrieb des Geräts den geltenden gesetzlichen länderspezifischen Vorschriften straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen, entspricht.
(4.2) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für:
a) die Zulassungsfähigkeit des Fahrzeugs nach Einbau des Geräts
b) die Erteilung oder Versagung behördlicher Genehmigungen
c) Schäden oder Nachteile, die aus einer unterlassenen oder fehlerhaften Eintragung resultieren
(4.3) Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer nicht ordnungsgemäßen Eintragung oder Nutzung im Fahrzeug entstehen. Diese Haftungsbegrenzung gilt gleichermaßen für Pflichtverletzungen durch die Organe und Erfüllungsgehilfen des Anbieter
(4.4) Verzögerungen, Nutzungsausfälle oder behördliche Maßnahmen, die auf fehlende oder fehlerhafte Eintragungen zurückzuführen sind, begründen keine Ansprüche gegenüber dem Anbieter.

§11 Zahlungsbedingungen

(1) Die Zahlung erfolgt monatlich im Voraus.
(2) Die Abrechnung erfolgt automatisiert (z. B. Stripe / PayPal / Lastschrift).


§12 Zahlungsverzug und Inkasso

(1) Gerät der Kunde in Verzug, erfolgt folgendes Mahnsystem:

  1. Mahnung: nach 5 Tagen
  2. Mahnung: nach 10 Tagen (+ Mahngebühr)
  3. Mahnung: nach 20 Tagen

(2) Nach 30 Tagen: Übergabe an Inkasso
(3) Bei 2 offenen Monatsraten: → außerordentliche Kündigung möglich
(4) Schadensersatz:→ Restlaufzeit kann berechnet werden


§13 Rückgabe des Geräts

(1) Nach Vertragsende ist das Gerät innerhalb von 14 Tagen zurückzugeben.
(2) bei Vertragsverlängerung auf 48 Monate geht das Truck Performance Modul im Anschluss in das Eigentum des Kunden über.


§14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters RaceTools
(3) Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

[gzd_complaints]